Unsere Leistungen

Ausführung sämtlicher Schornsteinfegerarbeiten

Die Aufgabe eines Schornsteinfegers ist die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen und Abgasanlagen, sowie die Überprüfung von Feuerstätten wie z. B. Heizungen und Durchlaufwasserheizern. Die Kehrung der Schornsteine reduziert die Gefahr eines Schornsteinbrandes und gewährleistet den sicheren Abzug der Abgase ins Freie.


Die traditionelle Tätigkeit des Schornsteinfegers ist die Kehrung der Schornsteine. Ziel ist es, durch die regelmäßige Entfernung des Rußes aus der Abgasanlage einen unkontrollierten Schornsteinbrand zu verhindern.


Bei Temperaturen um ca. 1000 °C im Inneren des Schornsteins können sich bereits kleinste Baufehler oder Risse in der Bausubstanz als Auslöser für verheerende Folgeschäden am Gebäude erweisen. Spinnweben, verendete Vögele oder andere Kleintiere, Wespennester oder Laub können den Schornsteinzug empfindlich stören.


Bei selten benutzten Feuerstätten wird durch die Kehrung des Schornsteins auch die Betriebsbereitschaft sichergestellt.

Feuerstättenschau

Durch hohe thermische Belastungen oder Korrosion unterliegen auch Feuerungsanlagen einem gewissen Verschleiß. Zur Feuerstättenschau werden alle Teile von bestehenden Feuerungsanlagen (Feuerstätten, Ofenrohr, Schornstein, Verbrennungsluftversorgung) in Augenschein genommen, um festzustellen, ob die Feuerungsanlage noch betriebs- und brandsicher ist. Mängel, die die Betriebs- und Brandsicherheit beeinträchtigen können, werden dem Eigentümer bzw. Betreiber mitgeteilt.

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Gashausschau nach TRGI 2008

Gashausschau und Gebrauchsfähigkeitsüberprüfung:

Die TRGI 2008 unterscheidet zwischen der jährlichen Überprüfung der Gasanlage und der sogenannten Gebrauchsfähigkeitsprüfung. Worin besteht nun der Unterschied? Bislang wurde dem Eigentümer einer Gasanlage nur nahegelegt, diese jährlich zu kontrollieren. Doch mit der Änderung der "Technischen Regeln für Gasinstallation" (TRGI 2008) wurde diese Überprüfung zur Pflicht. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung sieht eine umfangreiche Betrachtung und auch eine messtechnische Dichtigkeitskontrolle der Gasleitungen im Gebäude vor. Diese darf ausschließlich durch registriertes und zugelassenes Personal erfolgen. In der Regel wird dafür das Vertragsinstallationsunternehmen beauftragt. Dieses muss eine messtechnische Dichtigkeitskontrolle durchführen und auch die Gebrauchsfähigkeit dokumentieren.

Sie ist in drei Kategorien unterteilt:

1. Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck weniger als 1 Liter pro Stunde beträgt. Die Gasanlage kann weiter betrieben werden.


 2. Verminderte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck zwischen 1 und 5 Liter pro Stunde beträgt. Die Dichtheit der Gasanlage muss innerhalb von 4 Wochen wiederhergestellt werden.


 3. Keine Gebrauchsfähigkeit ist gegen, wenn die Gasleckmenge mehr als 5 Liter pro Stunde beträgt. Die Gasanlage muss unverzüglich außer Betrieb genommen werden. Sie darf erst nach erfolgter Abdichtung wieder in Betrieb gehen.

Messungen nach BImSchV

Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) regelt detailliert, welche Messungen durchzuführen sind.


Die wichtigsten Regelungen der 1. BImSchV in Kurzform:

Welche Anlagen werden gemessen?

  • Mehrraumheizungen: über 4 kW
  • Brauchwasseranlagen: über 28 kW


Was wird gemessen?

Der Abgasverlust, ermittelt aus

  • Abgastemperatur
  • Verbrennungslufttemperatur
  • Restsauerstoffgehalt im Abgas sowie CO2- Gehalt


Die Druckdifferenz und die Temperatur des Wärmeträgers (Kesseltemperatur) sind als Randbedingungen festzuhalten.

Abgaswegeüberprüfung

Bei der Abgaswegüberprüfung soll festgestellt werden, ob sich die Feuerstätte in einem technisch sicheren Zustand befindet, die Abgase einwandfrei abströmen, ausreichend Verbrennungsluft zuströmt und die Installations-bedingungen entsprechend der Technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) eingehalten sind.


Hierbei werden folgende Arbeiten ausgeführt:

  • Überprüfung des Brenners (abgasseitig)
  • Überprüfung des Wärmetauschers
  • Überprüfung des Abgasrohres
  • Messung des CO-Gehaltes im Abgas
  • Überprüfung der Verbrennungsluftversorgung

Kamerainspektion

Die Kamerainspektion ist zur gesamten Gebäude-diagnostik von unzugänglichen Bereichen wie Schornsteinen, Leitungen und Hohlräumen geeignet.


So ist es beispielsweise möglich, genau festzustellen in welchem Bereich des Schornsteins sich alte Anschlüsse befinden. Diese sind vielfach nicht ordnungsgemäß verschlossen worden. Von außen sind diese Nachlässigkeiten aus der Vergangenheit meistens nicht sichtbar. Durch die Früherkennung mittels einer Kamerainspektion lassen sich diese Mängel ohne größeren Aufwand beheben und der Nachfolgeschaden nach Inbetriebnahme der Feuerstätte ist ausgeschlossen. Eine Fotodokumentation oder Videoaufzeichnung ist bei dieser Anwendung möglich und wird auf Wunsch durchgeführt. Die Dokumentation kann Ihnen nach Arbeitsausführung ausgehändigt werden.


Durch die Überprüfung von Luft- Abgassytemen mittels Minikamera können wir z.B. in kleinsten Abgasanlagen ab 60 mm Durchmesser aussagekräftige Inspektionen vornehmen. Dunkelheit und vorhandene Nässe durch Kondensat sind dabei kein Problem. Auch die Bogengängigkeit von mehrfach 90° ist bei dieser Methode kein Hindernis. Auftretende Undichtigkeiten an feuchte unempfindlichen Abgasanlagen werden mit dieser Methode leicht visuell festgestellt. Eine genaue Ortung von Schäden durch die elektronische Metrierung bei der Inspektion, läßt eine Schadensbegrenzung an der gesamten Abgasanlage im Rahmen der Mängelbeseitigung zu. Für die Maßnahmenfindung zur Mängelbeseitigung von Schadensstellen ist die Fotodokumentation im JPG-Format sehr hilfreich. 

Die Anwendung zur gesamten Gebäudediagnostik von Schäden in Abwasserrohren, unzugänglichen Hohlräumen etc. ist ebenfalls möglich.

Reinigung von Lüftungsanlagen

Eine ausreichende Be- und Entlüftung ist aus hygienischen und auch bauphysikalischen Gründen für fensterlose Räume (z.B. Küchen und Bäder) ein absolutes Muss.


Eine Lüftungsanlage ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn sie dauerhaft funktioniert und keine versteckten baulichen Mängel aufweist, einen freien Querschnitt hat und sich vor allem keine gesundheitliche Keimbelastung in ihr befinden.


Aufgrund der Staub-, Feuchte- und Partikelbelastung der Außen- und besonders Raumluft ist bei jeder Lüftungsanlage mit einer Verschmutzung zu rechnen, die deren Funktion früher oder später beeinträchtigt. Daneben wird die Leistung der Lüftungsanlage durch Verschleiß, Korrosion oder Beschädigungen von Anlagenteilen vermindert.


Wir können für Sie mit moderner Kameratechnik Ihre Lüftungsanlage auf Funktionalität und Brandsicherheit inspizieren. Bei Bedarf wird die Lüftungsanlage gereinigt, gesundheitsschädliche Stoffe werden beseitigt.

Ausbrennen

Ausbrennarbeiten an Schornsteinen zur Entfernung der Verbrennungsrückstände und eingelagerter Kondensate. Notwendig bei Umnutzung von Hausschornsteinen zu Versorgungsschächten und dringend zu empfehlen bei Abriss von Schornsteinen unter Dach bei Sanierungen zur Vermeidung Versottungen.

Austrocknen

Austrocknungsarbeiten durch Ausbrennen an Schornsteinen zur Entfernung der Feuchtigkeit aus dem Schornsteinmauerwerk, das sog. Austrocknen. Notwendig bei bereits vorhandenen oder sehr fortgeschrittenen Schornsteinversottungen. Einzige kurzfristige Möglichkeit, die eingelagerten Kondensate und damit aufgetretene Geruchsbelästigungen zu entfernen.

Verbrauchsabhängiger Energieausweis

Der verbrauchsabhängige Energieausweis ist nur bei Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten möglich.


Beim verbrauchsabhängigen Energieausweis wird der Energiekennwert auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs ermittelt. Diese Variante gibt weder über die Bausubstanz des Gebäudes noch über die Anlagentechnik eine Auskunft. Sie ist nur vom Heizverhalten der Hausbewohner abhängig und sollte überwiegend nur für große Wohngebäude erstellt werden, da sich hier das unterschiedliche Nutzerverhalten ausgleicht. Vorteil dieser Variante ist der geringere Arbeitsaufwand bei der Erstellung (abhängig von der Heizkostenabrechnung). Somit kann dieser Energieausweis zu einem günstigen Preis erstellt werden.

Bedarfsabhängiger Energieausweis

Der bedarfsabhängiger Energieausweis kann für alle Gebäude erstellt werden.


Beim bedarfsabhängigen Energieausweis wird der Energiekennwert auf Grundlage einer Berechnung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik nach der Energieeinsparverordnung ermittelt. So sind Gebäude mit unterschiedlicher Bauart, Wärmedämmung und Anlagentechnik erkennbar und vergleichbar.


Vorteil dieser Variante ist ein aussagekräftiger, vom Nutzerverhalten unabhängiger, Energiepass. Alle Objekt- und Gebäudeeckdaten werden erfasst und bei der Berechnung berücksichtigt. Weiterhin fließen die ermittelten Daten in den Energiekennwert ein und aufgrund der vorliegenden Objekt- und Gebäudeeckdaten ist somit eine genaue Beurteilung des Gebäudes möglich. Nachteil dieser genauen Variante ist ein höherer Erstellungspreis, weil ein umfangreicherer Aufwand erforderlich ist

Heizungscheck

In den meisten Fällen genügen einfache Maßnahmen um den Energieverbrauch einer Heizung deutlich zu verringern. Dies fängt bereits beim Einstellen der Heizungsregelung an Ihre persönlichen Gewohnheiten an.


Beim Heizungscheck erhalten Sie wertvolle Tips und einen Bericht mit Empfehlungen zur Optimierung für Ihre Heizungsanlage.


Hierbei wird unter anderem geprüft ob die Kesselgrösse richtig dimensioniert ist und die Regelung des Kessels entsprechend modern ist.


Wenn Heizkörper Geräusche machen und die Wärmeverteilung im Haus nicht gleichmäßig ist, hilft oft ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems. Zudem sorgen moderne Heizungspumpen für ein weiteres Einsparpotential.


Die korrekte Dämmung wird geprüft, damit die Wärme auch dort ankommt wo sie hin soll.